AGBs

Alle Vermietungen erfolgen aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus dem Folgenden nicht etwas anderes ergibt. Abweichungen von unseren Bedingungen werden durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie vom Vermieter mündlich oder schriftlich bestätigt worden sind.

Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer sowie die Untervermietung erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Es wird empfohlen ggf. eine Versicherung gegen diese Schäden abzuschließen. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache.

Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt.

Die zur Verfügung gestellten Mietgegenstände sind auf Gebrauchsfähigkeit kontrolliert. Trotz sorgfältiger Prüfung seitens des Vermieters, sind Mängelerscheinungen, z. B. durch den Transport, möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten.

Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzügliche Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mangelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme der Mietgegenstände durch den Vermieter, unter Vorbehalt der Nachprüfung durch unser Lager binnen 72 Stunden.



Tritt der Kunde vom Auftrag nach bereits erfolgter Bestätigung zurück, gelten die folgenden Stornokosten als vereinbart: Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 30% des Mietartikelwertes, bis 15 Tage vor Lieferung 50% des Artikelwertes, bis 48 Stunden vor Lieferung 75% des Artikelwertes. Bei weniger als 48 Stunden werden 90% des Artikelwertes berechnet. Die Stornogebühren werden auch beim Rücktritt von Teilmengen, die 10% der gesamten Bestellmenge übersteigen, für die stornierte Anzahl fällig. Transportkosten werden nur bei Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem Liefertermin mit 50% in Rechnung gestellt.

Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Anlieferungstag und Abholtag zählen zur Mietperiode.

Der Mietpreis ist bei Beginn des vereinbarten Mietzeitraumes sofort ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Mieter länger als einen Monat im Zahlungsverzug, so gelten Verzugszinsen von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart.

Der Vermieter ist berechtigt die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.

Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Betriebsschäden oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Vermieter haftet auch nicht für solche Schäden, die dadurch entstehen, dass er infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung des Mietgegenstandes verhindert ist.

Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

Sind Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Gültigkeit der anderen Festlegungen hiervon unberührt.

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

"Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Zelten"

Der Mieter ist verpflichtet, vor Aufstellung der Zelte, den Untergrund hinsichtlich eventuell verlegter Leitungen etc. zu überprüfen und dem Vermieter einen entsprechenden Plan mit allen notwendigen Angaben zukommen zu lassen.
Eine Haftung für Schäden, die eventuell durch das Einbringen von Erdnägeln bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht. Gewährt der Mieter dem Vermieter keine Besichtigung der Aufstellfläche der Zelte, entstehen dem Mieter die kompletten Kosten des Zeltauftrages, auch wenn die Zelte nicht oder nur teilweise aufgebaut
werden können.
Ebenso können Zusatzkosten für Niveauausgleichsarbeiten entstehen.

Das Material entspricht den bestehenden Vorschriften
(z. B. Zeltbespannung: schwer entflammbar gem. DIN 4102, Elektrik für außen: feuchtraumgeeignet)

Zeltböden können einen unterschiedlichen Abnutzungsgrad sowie Farbunterschiede aufweisen. Zeltgerüste dürfen niemals als Aufhängevorrichtung benutzt werden. Bekleben o.ä. von Zeltteilen ist untersagt.

In Zelten darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters gekocht oder gegrillt werden. Andernfalls kann der Vermieter dem Mieter die kompletten Wiederbeschaffungskosten der Zeltverplanung in Rechnung stellen.

Heizungen und u.a. Lampen dürfen nicht in der Nähe von Zeltplanen platziert werden. Der Mieter ist verpflichtet, im Winter Zeltdächer unverzüglich von Schneelasten zu räumen, z. B. durch Beheizung.

Bei Sturm- und Unwettergefahr muss der Mieter oder dessen Beauftragter sämtliche Zeltaus- und eingänge sofort fest verschließen. Notfalls muss das Zelt von Personen geräumt werden.

Die Erfüllung eventueller behördlicher Auflagen (z.B. Bauantrag etc.) obliegt grundsätzlich dem Kunden.

Kommt ein erteilter Auftrag nicht zustande und liegen die Gründe beim Besteller, so werden 50% des Auftragswertes berechnet (auch bei Rückritt bis zu 14 Tagen vor vereinbartem Liefertermin). Kann eine Inbetriebnahme oder Veranstaltung infolge behördlicher Anordnung oder aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird der volle Mietpreis fällig, wenn die Mietsache vom Vermieter bereits zur Verfügung gestellt wurde.

Anlieferungstag und Abholtag zählen zur Mietperiode.